Wirtschaftsakteure

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Nicht nur Hersteller sind von den geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 für Medizinprodukte (MDR) betroffen, sondern auch weitere Wirtschaftsakteure wie Händler, Importeure und Bevollmächtigte. Im Gegensatz zu Herstellern, die unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen für einzelne Bereiche Übergangsfristen nutzen können, besteht diese Möglichkeit für die übrigen Wirtschaftsakteure nicht.

Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung bzw. Gestaltung Ihrer Prozesse zur Erfüllung der jeweiligen Anforderungen gemäß Ihrer Rolle als Wirtschaftsakteur. In diesem Zusammenhang spielt insbesondere Ihre Schnittstelle zum Hersteller und Anwender eine bedeutsame Rolle. Die daraus resultierenden Rechte und Pflichten geben einen wichtigen Input für die Prozesse, aber gleichermaßen auch für die Verträge und Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV). Bei der Anpassung, Prüfung oder Neuerstellung unterstützen wir Sie ebenso. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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