Kooperationsmodelle

Underline

In Abhängigkeit von der Art und dem Umfang der jeweiligen Tätigkeit bieten wir verschiedene Kooperationsmodelle an. Diese werden kundenspezifisch an Ihre ganz besonderen Bedürfnisse angepasst. Unser vorrangiges Ziel ist es, eine individuelle und optimale Unterstützung zu ermöglichen – ganz nach unserem Motto „Mehr Individualität – weniger Standardlösungen“.

Kooperationsmodelle

Grundlage dieser Kooperationsmodelle sind:

Sie benötigen kurzfristig Unterstützung bei der Bearbeitung von einzelnen Aufgaben, z.B. der Erstellung einer klinischen Bewertung? Dann stellt das Modell MARIS Single Solution eine besonders effiziente und wirtschaftliche Option dar. Nach gemeinsamer Abstimmung eines verbindlichen Zeitplans übernehmen wir die jeweilige Aufgabe und tragen zu ihrem erfolgreichen Gelingen bei.

Verschaffen Sie sich direkt einen Überblick über unsere verschiedenen Serviceleistungen.

Für mittel- oder langfristige Unterstützung ist das Modell MARIS Project Solution die ideale Grundlage. Sei es, dass Sie eine Projektbegleitung oder Unterstützung bei verschiedenen Aufgaben benötigen. Mit Hilfe der MARIS Project Solution gestalten wir Ihr ideales Kooperationsmodell, um gemeinsam eine erfolgreiche Umsetzung zu ermöglichen. Dabei stehen wir Ihnen tageweise exklusiv bei der Bearbeitung der verschiedenen Tätigkeiten zur Verfügung. Die Unterstützung kann direkt bei Ihnen vor Ort, remote oder in einer Kombination aus vor Ort und remote erfolgen.

Zahlreiche Aufgaben und Tätigkeiten müssen kontinuierlich durchgeführt oder nach dem erstmaligen Abschluss weiter begleitet werden. Dies bedeutet i.d.R. eine zusätzliche Belastung neben dem Tagesgeschäft und einen hohen Aufwand an Zeit und die Personal. Gerne übernehmen wir diese Aufgaben für Sie in Form von Abonnements (z.B. die Aktualisierung Ihrer klinischen Bewertung oder die Einbindung in Ihre Auditplanung).

Für Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß der Empfehlung 2003/361/EG bieten wir als besonderen Service zudem die Übernahme der Tätigkeit als verantwortliche Person für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften nach Artikel 15 MDR an.